Wiederaufnahme des Dienstes in der Coronakrise

Der Ausbildungs- und Übungsdienst kann ab Montag, dem 25.05.2020, unter Beachtung folgender Hinweise zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft wieder aufgenommen werden:
Der Ausbildungs- und Übungsdienst darf mit max. 10 Personen durchgeführt werden. Wenn durch die örtlichen Gegebenheiten (z. B. zu kleine Räume) die Abstandsregelung von
mindestens 1,5 Meter zwischen den Kameradinnen und Kameraden nicht eingehalten werden kann, sind die Dienste auf weniger als 10 Personen zu beschränken. Bei
einer erheblichen körperlichen Betätigung ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand 2 Meter beträgt.

Die für die Ausbildungs- und Übungsdienste gebildete Gruppe von 10 Personen oder entsprechend weniger, soll in der Zusammensetzung bestehen bleiben. Ein Wechsel innerhalb der Gruppe soll rnöglichst vermieden werden. Es wird empfohlen die Dienste an unterschiedlichen Wochentagen oder im wochenweisen Wechsel durchzuführen. Die Dienste sind möglichst an der frischen Luft durchzuführen. Bei schlechten Witterungsverhältnissen kann die Fahrzeughalle genutzt werden. Auf Einhaltung der Hygienevorschriften (Hand- Nies- und Hustenhygiene, Abstandsregelungen, Mund-Nasen-Schutz) weisen die Führungskräfte die Kameradinnen und Kameraden besonders hin.

Vor Beginn des Dienstes sind die Hände zu waschen. Die Abstandsregelung von mind. 1,5 Meter untereinander ist einzuhalten. Kann dies nicht eingehalten werden, so ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Zeit, in der der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kameradinnen und Kameraden werden gebeten eigene Mund-Nasen-Bedeckungen zu nutzen, sogenannte „Community-Masken" oder „Alltags-Masken", diese sind ausreichend. Sofern der Dienst nicht am Feuerwehrhaus durchgeführt wird, ist die Gruppe auf verschiedene Fahrzeuge zu verteilen, so dass ein möglichst großer Abstand eingehalten werden kann.

Während der Fahrt ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nachbesprechung von Diensten ist ebenfalls möglichst an der frischen Luft, unter
Einhaltung der Abstandsregelungen, durchzuführen. Die Verweildauer nach dem Dienst ist auf ein Minimum zu reduzieren, insbesondere ist auf geselliges Beisammensein und einer gemeinsamen Verpflegung zu verzichten. Kameradinnen und Kameraden, die einer Risikogruppe angehören oder in deren Haushalt Angehörige einer Risikogruppe leben, sollen dem Dienst fernbleiben. Genutzte Oberflächen (Tische, Türklinken, Geländer etc.) sind nach dem Ende des Dienstes gründlich zu säubern bzw. zu desinfizieren.

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